Die Feuerwehr informiert!
Brandschutz im privaten Bereich
Immer wieder ist festzustellen, dass Brände mit erheblichen Schäden und persönlichen Folgen für
Betroffene auf vermeidbare Ursachen zurückgeführt werden können. Um menschliches Fehlverhalten
gegenüber Brandrisiken von vornherein möglichst gering zu halten und klare Regelungen für ein
eventuelles Schadenereignis zu ermöglichen, sollten Sie sich angemessen mit Brandschutzfragen auseinandersetzen.
Die folgenden Tipps und Hinweise sollen Ihnen hierbei durch grundsätzliche Informationen und Verhaltenshinweise helfen und Anregungen geben, Risiken möglichst klein zu halten.
Vorbeugen ist immer besser als Löschen!
Besonderheiten
Brandgefahr in der Küche:
- Elektrogeräte und Dunstabzugshauben stellen häufig eine hohe Brandgefahr in Küchen dar, schalten Sie deshalb bei längerer Abwesenheit ihre Elektrogeräte aus
- Fett ist eine häufige Brandursache in Küchen, wenn Fett zu lange in der Pfanne oder im Topf erhitzt wird, kann es sich entzünden – jetzt kann es zu einer falschen Reaktion kommen (Wasser wird über das brennende Fett gegossen) – schlagartig verdampft das Wasser, steigt nach oben und reißt das brennende Fett mit, dabei entsteht eine meterhohe Stich-flamme
- Unser Tipp: schieben Sie von der Seite einen Deckel über die Pfanne/ den Topf, damit ersticken Sie das Feuer
Brandgefahr im Keller:
- Halten Sie ihren Keller aufgeräumt und sauber, stellen Sie keine Kisten und Kartons in den Weg (Kellergänge sind frei zu halten)
- Es ist verboten, Propangasflaschen in Kellerräumen zu lagern
- Lagern Sie keine Lösungsmittel im Keller
- Unser Tipp: sortieren Sie Gerümpel aus, halten Sie die brandgefährlichen Güter so gering wie möglich und verzichten Sie darauf, Gasflaschen zu lagern
Brandgefahr in Dachräumen:
- Durch Brände in Dachräumen entstehen meist sehr große Sachschäden, wirksame Löschmaßnahmen sind aufgrund schlechter Erreichbarkeit schwer möglich, eingelagerte brenn-bare Stoffe wirken sich negativ aus und führen zur Schadensausweitung
- Unser Tipp: leicht entzündbare Stoffe dürfen nicht gelagert werden, unzulässig ist das La-gern von brennbaren Flüssigkeiten und Druckgasflasche
Maßnahmen im Brandfall
- Alarmieren Sie die Feuerwehr über den Notruf 112, unternehmen Sie anschließend risikolose (ohne Eigengefährdung) Löschversuche